(Kiel) Mit Urteil vom 04.03.2010 hat der Hes­sis­che Ver­wal­tungs­gericht­shof (VGH) im Nach­gang zu der von der Frank­furter Kan­zlei hün­lein recht­san­wälte erstrit­te­nen Grund­satzentschei­dung des Bun­desver­wal­tungs­gerichts vom 27.05.2009 (BVer­wG 8 C 10.08) nun­mehr verbindlich entsch­ieden, dass die Pri­vat­sierung des Offen­bach­er Wei­h­nachts­mark­ts durch Über­tra­gung auf die ProOF GmbH rechtswidrig war.

Ins­beson­dere war die Stadt gehin­dert, die Entschei­dung über die Zulas­sung von Bewer­bern bzw. Mark­tbeschick­ern der ProOF GmbH zu über­lassen. Vielmehr hätte sie sich die Entschei­dung über die Zulas­sung von Bewer­bern bzw. Mark­tbeschick­ern vor­be­hal­ten müssen. 


Der VGH ist damit let­ztlich der von dem Klägervertreter, dem Frank­furter Recht­san­walt Klaus Klaus Hün­lein von der DASV Deutsche Anwalts- und Steuer­ber­ater­vere­ini­gung für die mit­tel­ständis­che Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel, und bere­its zuvor durch das Bun­desver­wal­tungs­gericht bestätigten Recht­sauf­fas­sung gefol­gt,  wonach die im Jahr 1997 erfol­gte Pri­vatisierung des Offen­bach­er Wei­h­nachts­mark­ts rechtswidrig war. 


Auch wenn es der Stadt Offen­bach dur­chaus möglich war und auch weit­er­hin ist, Pri­vate in die Durch­führung des Wei­h­nachts­mark­tes einzubeziehen oder diese auch mit der Durch­führung des Wei­h­nachts­mark­ts zu beauf­tra­gen, so hat sie sich jedoch selb­st das Let­z­tentschei­dungsrecht vorzube­hal­ten, d.h. die Stadt Offen­bach ist verpflichtet, zukün­ftig die Entschei­dung über die Zulas­sung von Bewer­bern zum Offen­bach­er Wei­h­nachts­markt auss­chließlich selb­st zu treffen. 


Für abgewiesene Bewer­ber bedeutet dies, dass sie gegen die Ver­sa­gung eines Stand­platzes auf dem Wei­h­nachts­markt zukün­ftig wieder auf dem Ver­wal­tungsrechtsweg vorge­hen kön­nen, d.h. dass gegen einen Ablehnungs­bescheid zunächst Wider­spruch und sodann ggf. Klage bzw. ein entsprechen­der Eilantrag bei dem zuständi­gen Ver­wal­tungs­gericht einzure­ichen wäre. 


Hün­lein emp­fahl, in ähn­liche Fällen. rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuer­ber­ater­vere­ini­gung für die mit­tel­ständis­che Wirtschaft e. V. – www.mittelstands-anwaelte.de – verwies.



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