(Kiel) Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat am 25.08.2009 in Mainz beschlossen, ein Gutachten zu Rechtsfragen, die den Internetdienst Google Street View betreffen,  einzuholen.

Darauf verweist der Düsseldorfer Fachanwalt für Informationstechnologierecht Horst Leis, LL. M., von der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel unter Hinweis auf die Mitteilung des Ministeriums der Justiz, Rheinland-Pfalz vom 25.08.2009.


Nach der Mitteilung soll „das Gutachten untersuchen, wie sich die Zulässigkeit des Vorgehens von Google Street View nach geltendem Recht beurteilt, insbesondere unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, des Rechts am eigenen Bild, des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Schutzes der Privatsphäre“. Mit der Erstellung des Gutachtens sollen Herr Professor Thomas Dreier und Frau Professorin Indra Spiecker vom Institut für Informations- und Wirtschaftsrecht der Universität Karlsruhe beauftragt werden.


Der rheinland-pfälzische Justizminister Bamberger unterstrich, so Leis, dass die vollständige Erfassung des Wohnumfeldes von Bürgerinnen und Bürgern und die weltweite Verbreitung über das Internet von vielen als persönliche Beeinträchtigung und als Einschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung empfunden werde. Deshalb müssten die Möglichkeiten einer weiteren Stärkung der Rechte der Betroffenen geprüft werden. „Die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger muss auch von Internet-Diensten respektiert werden“, habe Bamberger betont.


Zur weiteren Information:


Seit einigen Monaten wird in Deutschland Bildmaterial über Straßen und sonstige Orte erfasst, um diese Informationen über das Internet weltweit interessierten Nutzern zur Verfügung zu stellen. „Street view“ soll ergänzend zu den bereits derzeit vorhandenen Internetangeboten „Google maps“ und „Google earth“ eine zusätzliche Dimension der Wahrnehmung eröffnen, indem es Nutzern ermöglicht, einen Standort so zu betrachten, als stünde man selbst auf der Straße.


Derzeit werden entsprechende Aufzeichnungen über einzelne Straßenzüge vor allem in größeren Städten Deutschland angefertigt. Nach Darstellung von Google handelt es sich in Rheinland-Pfalz um die Städte Mainz, Kaiserslautern, Koblenz, Trier und Worms, in denen entsprechende Aufzeichnungen erfolgen. Das Unternehmen arbeitet nach eigener Darstellung allerdings daran, in das Internetangebot „street view“ zukünftig auch weitere Gebiete einzubeziehen. Die Bildaufnahmen für Google Street View fertigen Spezialkameras mit einem 360-Grad-Objektiv. Die Kamera kann alle zwei Sekunden ein Foto schießen und so die relativ lückenlose Dokumentation eines Straßenzuges gewährleisten.


Da über das Internetangebot „street view“ das Verhalten einzelner Personen beobachtet und insbesondere auch das Wohnumfeld ausgeforscht werden kann, haben die Datenschutzbehörden der Länder eine Reihe von Maßnahmen gefordert, um den genannten Gefahren wirksam zu begegnen. Unter anderem haben die Datenschutzbehörden gefordert, dass


• die Gesichter von Personen und von Kfz-Kennzeichen unkenntlich gemacht werden müssen,
• auf Antrag auch die Rohdaten der Aufnahmen von Personen, Grundstücken oder Autos unkenntlich zu machen sind,
• ein Widerspruch auch bereits vor der Veröffentlichung eingelegt werden kann, und
• dass die Routen der Kamera-Autos zukünftig öffentlich angekündigt werden, bevor die Fahrzeuge in einer Stadt oder einer Region zum Einsatz kommen.


Leis empfahl, bei aufkommenden Fragen dazu oder Belästigungen auf jeden Fall Rechtsrat einzuholen und verwies in diesem Zusammenhang u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. – www.mittelstands-anwaelte.de  –


Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:


Horst Leis
Rechtsanwalt
LL.M. Informationsrecht
Fachanwalt für Informationstechnologierecht


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