(Kiel) Anlegern der Anlei­he CK 4578 – wie auch ver­gle­ich­bar­er Anlei­hen – ste­hen Schadenser­satzansprüche wegen Falschber­atung zu.

Darauf ver­weist der Frank­furter Fachan­walt für Bank- und Kap­i­tal­mark­trecht Klaus Hün­lein von der DASV Deutsche Anwalts- und Steuer­ber­ater­vere­ini­gung für die mit­tel­ständis­che Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel.

Seit Jahren hat die Com­merzbank, wie auch andere Banken, Unternehmen­san­lei­hen in Form so genan­nter Hybri­dan­lei­hen, auch als Tier 1, 2 oder 3‑Anleihen beze­ich­net, ins­beson­dere auch an End­ver­brauch­er bzw. pri­vate Anleger verkauft. Diesen gegenüber wurde diese Form der Kap­i­ta­lan­lage zumeist als völ­lig risikolose und bspw. für die Altersvor­sorge geeignetes Pro­dukt, häu­fig sog­ar als Alter­na­tive zum Fest­geld­kon­to angepriesen.

So hat die Com­merzbank seit 2006 u.a. die Hybri­dan­lei­he CK 4578 (Com­merzbank Cap­i­tal Fdg Tr. III) an zumeist ältere Kun­den zur Absicherung ihrer Altersvor­sorge verkauft. Bei dieser Hybri­dan­lei­he han­delt es sich um eine von der Com­merzbank aus­gegebene nachrangige Schuld­ver­schrei­bung, die nicht nur einen fes­ten, son­dern auch einen vari­ablen Zinssatz bein­hal­tet. Das Geld der Anleger wird als Eigenkap­i­tal der Com­merzbank behan­delt, da es nur ein­seit­ig von der Com­merzbank gekündigt wer­den kann und zudem über einen meist end­los lan­gen Zeitraum läuft. Schon seit eini­gen Jahren ist der Kurs der Hybri­dan­lei­he CK 4578 aber ins Boden­lose gefall­en. Die Hybri­dan­lei­he CK 4578 hat seit ihrer Aus­gabe mehr als 60 % an Wert ver­loren und bei einem Verkauf über die Börse erhält man je nach Kurs lediglich zwis­chen 30 % und 40 % seines einge­set­zten Kap­i­tals zurück. Statt ein­er finanziellen Absicherung dro­ht den betrof­fe­nen Anlegern somit der Ver­lust eines großen Teils ihres einge­set­zten Kapitals.

Vie­len, vor allem auch den älteren Anlegern, so Hün­lein, waren die Risiken ein­er solchen Kap­i­ta­lan­lage nicht erk­lärt wor­den. Ein großes Risiko ergibt sich für Anleger schon durch die end­lose Laufzeit und die nur ein­seit­ige Kündi­gungsmöglichkeit durch die Com­merzbank. Zudem wird die Com­merzbank die Hybri­dan­lei­he CK 4578 nur kündi­gen, wenn sie über genü­gend liq­uide Mit­tel ver­fügt, was derzeit nicht ein­mal ansatzweise abse­hbar ist. Müssen Anleger bspw. aber kurzfristig an ihr Geld aus der Anlei­he kom­men, so ist dies nur durch einen Verkauf an der Börse möglich, d.h. mit Ver­lus­ten von 60 % bis 70 %. Überdies existiert auch ein Totalver­lus­trisiko der Ein­lage, was den Anlegern völ­lig ver­schwiegen wurde. Vor diesem Hin­ter­grund ist daher zwis­chen­zeitlich eine Vielzahl von Kla­gen wegen der Anlei­he CK4578 gegen die Com­merzbank anhängig.

Wem soge­nan­nte Hybri­dan­lei­he mit End­los-Laufzeit und fes­ter oder vari­abler Verzin­sung als eine geeignete und sichere Möglichkeit dargestellt wur­den, Erträge zu erzie­len, ohne dass Ihnen die Risiken erläutert wur­den, dem ste­hen ggf. Schadenser­satzansprüche zu. Dies wäre dann der Fall, wenn nicht über die Funk­tion und die Risiken ein­er solchen Anlei­he aufgek­lärt und I auch keine entsprechend aus­sagekräfti­gen Unter­la­gen vorgelegt wur­den. Dies gilt bspw. auch für fol­gende Tier-Anleihen:

• Com­merzbank Cap­i­tal Fdg Tr. I EO-FLR Tr.Pref.Sec.06(16/Und.)

WKN: A0GPYR ISIN: DE000A0GPYR7

• Com­merzbank Cap. Fdg Tr. III EO-FLR Tr.Pref.Secs06(12/Und.)

WKN: CK4578 ISIN: DE000CK45783

• Euro­hy­po Cap­i­tal Fund­ing Tr. 1 EO-FLR Tr.Pref.Secs03(13/Und.)

WKN: 542376 ISIN: XS0169058012

• Euro­hy­po Cap­i­tal Fdg Trust II EO-FLR Tr.Pref.Sec.05(11/Und.)

WKN: A0DZJZ ISIN: DE000A0DZJZ7

• DZ BANK Cap­i­tal Fund­ing Tr. II EO-FLR Tr.Pref.Sec.04(11/Und.)

WKN: A0DCXA ISIN: DE000A0DCXA0

Betrof­fene Anleger, die eben­falls solche Anlei­hen erwor­ben haben, soll­ten dies ein­er rechtlichen Über­prü­fung unterziehen lassen. Fachan­walt Hün­lein ist mit der Sache ver­traut und führt derzeit mehrere Ver­fahren gegen ver­schiedene Banken. Ins­beson­dere wird er prüfen, ob ein Anspruch auf Schadenser­satz bzw. Rück­ab­wick­lung gel­tend machen kann (volle Kap­i­taler­stat­tung gegen Rück­gabe der Anlei­he) und ste­ht für eine erste Ein­schätzung der Erfol­gsaus­sicht­en zur Ver­fü­gung. Für Rechtss­chutzver­sicherte wird die Deck­ungsan­frage übernommen.

Recht­san­walt Hün­lein emp­fahl, dies zu beacht­en und in Zweifels­fällen um rechtlichen Rat nachzusuchen, wozu er u. a. auch auf die auf Bank- und Kap­i­tal­mark­trecht spezial­isierten Anwäl­te/-innen in der DASV Deutsche Anwalts- und Steuer­ber­ater­vere­ini­gung für die mit­tel­ständis­che Wirtschaft e.V. – www.mittelstands-anwaelte.de – verwies.

Für Rück­fra­gen ste­ht Ihnen zur Verfügung:

Klaus Hün­lein
Recht­san­walt
Fachan­walt für Bank- und Kap­i­tal­mark­trecht
Fachan­walt für Ver­wal­tungsrecht
Eschen­heimer Anlage 1, 60316 Frank­furt
Tele­fon: 069/4800 7890 , Fax: 069/4800789–50
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