Termin:


  • Freitag, den 20.05.2011 in Frankfurt


Referent:



  • Walter Reichard*
    Rechtsanwalt
    Buschlinger, Claus und Partner
    Frankfurt


Thema:



  • „Umgang mit Produkthaftpflichtschadensfällen aus anwaltlicher Sicht“


Inhalt der Fortbildung:


Die Bearbeitung von Produkthaftpflichtschadensfällen bedeutet für einen Anwalt  eine kontinuierliche Risikobewertung oder Gefährdungsbeurteilung, die viel umfangreicher ist, als es auf den ersten Blick aussieht.


Zu Beginn eines jeden Produkthaftpflichtschadensfalles steht die Bewertung, ob durch das – angeblich – mangelhafte Produkt eine Gefahr für Leib und Leben ausgeht und welche Maßnahmen aktiv  zu ergreifen sind.


Sofern es sich bei dem Streit nicht um ein Verbraucherprodukt, sondern um eine gelieferte Anlage handelt, sollten zunächst kaufmännische Betrachtungen unternommen werden. Ich kann auf mich als Anwalt stolz sein, wenn ich einen Prozess über 30.000.- Euro über zwei Instanzen hinweg gewonnen habe. Der Mandant, der – spätestens nach Abschluss des Prozesses – seinen größten Auftraggeber verloren hat, wird die Sachlage vielleicht anders betrachten.


Sofern zu Gunsten des Mandanten eine Produkthaftpflichtversicherung besteht, bedeutet dies nicht, dass der Schaden ganz oder auch nur teilweise unter Versicherungsschutz fällt. So wird die Beschädigung von Materialen, die der Auftraggeber dem haftpflichtversicherten Auftragnehmer beistellt, als Teil des nicht versicherten Erfüllungsbereichs betrachtet, was zur Folge hat, dass der Versicherer unter Umständen gar nichts bezahlt.


Für einen Anwalt ist es auch wichtig, die Risiken bei der Sachverhaltsaufklärung zu kennen und  auch diese fortlaufend neu zu bewerten.



*Der Referent ist als Rechtsanwalt zugelassen von 1986 bis 1989 und dann wieder ab 2000. Zwischendurch war er 11 Jahre in der ZüRICH Versicherung, zuletzt in der Abteilung „Industriekunden-Haftpflicht-Schaden“ tätig.


Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der:



  • Betreuung nationaler und internationaler Großschäden im Haftpflicht-, Produkthaftungs- und Bauhaftpflichtrecht.

  • Abwehr von Ansprüchen nach Brandschadensfällen.

  • Klärung von Deckungsfragen zu Betriebs- und Produkthaftpflichtpolicen

  • Produktrückruf, Unterstützung von Unternehmen bei Fällen, in denen eine Sicherheitswarnung oder ein Produktrückruf erforderlich ist.


Zeitplanung: (3 Pflichtstunden ohne Pausen)



  • 14.00 bis 17.30 Uhr (inkl. Pausen)


Tagungsort:




Referent: