(Kiel) Die neue Bundesregierung drückt aufs Tempo. Bereits am 18.12.2009 soll nunmehr das Wachstumsbeschleunigungsgesetz verabschiedet werden.

Freuen, so der Hamburger Steuerberater und Fachberater für Rating (DStV e.V.) Frank Zingelmann von der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel, können sich darüber u. a. auch die Betreiber von Hotels, Pensionen oder Gasthöfen.


Der Umsatzsteuersatz für Beherbergungsleistungen soll auf 7% gesenkt werden. Die Ermäßigung soll sowohl die Umsätze des klassischen Hotelgewerbes als auch für kurzfristige Beherbergungen in Pensionen, Fremdenzimmern und vergleichbaren Einrichtungen betreffen.


Darüberhinaus, so Zingelmann, sieht das Wachstumsbeschleunigungsgesetz auch eine Reihe von Änderungen der im Jahre 2008 verabschiedeten Unternehmenssteuerreform vor. Unter anderem sollen die Möglichkeit für Firmen vereinfacht werden, Verluste steuermindernd geltend zu machen.


Zingelmann empfahl, ggfs. steuerlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. – www.mittelstands-anwaelte.de – verwies.

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