Referent:




  • Thomas Bliwier
    Rechtsanwalt
    Fachanwalt für Strafrecht
    Hamburg

Inhalt:
Zunehmend geraten Unternehmen in den Focus der Ermittlungsbehörden. Unternehmerische Entscheidungen werden dabei Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen. Bekämpfung von angeblicher Wirtschaftkriminalität ist nicht nur in Zeiten der Krise ein Argument, um die Effektivität des Staates zu demonstrieren. Immer mehr Unternehmen benötigen daher praxistaugliche Lösungen, um sich vor strafrechtlichen Risiken und den Konsequenzen zu schützen.


Inhalte der Fortbildung:
Erkennen der strafrechtlichen Risiken. Information über die maßgeblichen Straftatbestände, insbesondere Untreue, § 266 StGB, Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr , § 299 StGB, Ordnungswidrigkeitentatbestände ,insbesondere § 29 a,§ 30 OWiG, Haftung der Unternehmensführung,


Was tun, wenn der Staatsanwalt kommt: Verhalten bei Durchsuchungen, Schutz der Unternehmensdaten vor unberechtigten Zugriffen, Kommunikation im Falle eines Zugriffs auf das Unternehmen ( Risikomanagement)


Zeitplan: (6 Pflichtstunden ohne Pausen) 09.00 bis 17.00 Uhr (inkl. Pausen)


Tagungsanschrift:



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