(Kiel) Das Amts­gericht Osnabrück warnt erneut vor gefälscht­en Rech­nun­gen, die den Anschein ein­er ord­nungs­gemäßen Rech­nung der Behörde erweck­en. Diese Rech­nun­gen tauchen zumeist im Zusam­men­hang mit (ange­blich) erfol­gten Bekan­nt­machun­gen in den hiesi­gen Reg­is­tern auf, die aktuell vor allem das Han­del­sreg­is­ter betreffen.

Darauf ver­weist Recht­san­walt, Fachan­walt für Erbrecht, Fachan­walt für Arbeit­srecht Michael Henn, Vizepräsi­dent der DASV Deutsche Anwalts- und Steuer­ber­ater­vere­ini­gung für die mit­tel­ständis­che Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel, unter Hin­weis auf die Mit­teilung des Amts­gerichts Osnabrück vom 19.01.2023.

Bere­its seit dem Jahre 2020 erhält das Amts­gericht Osnabrück regelmäßig Ken­nt­nis von der­ar­ti­gen „Fake-Rech­nun­gen“, was bere­its Ende des Jahres 2020 und Mitte des Jahres 2022 zu ein­er entsprechen­den War­nung geführt hat. Auf­grund der weit­er­hin hohen Zahl hier bekan­ntwer­den­der Fake-Rech­nun­gen (aktuell ca. 10 Fälle pro Woche) sieht sich das Amts­gericht erneut ver­an­lasst, vor Zahlun­gen auf der­ar­tige Forderungss­chreiben zu warnen.

Auf­fäl­lig bei den betrügerischen Rech­nun­gen ist neben einem teils wider­sprüch­lichen Absender – etwa: „Zen­trale Zahlstelle Leipzig“ – ein Zahlungsziel von nur weni­gen Tagen und eine aus­ländis­che IBAN-Num­mer, die teils auch auf einem sep­a­rat­en SEPA-Über­weisungss­chein bere­its vor­einge­tra­gen ist. Die wahren, krim­inellen Absender hof­fen, dass der­ar­tige Rech­nun­gen auf­grund des öffentlichen Anscheins nicht weit­er hin­ter­fragt und entsprechende Zahlun­gen geleis­tet werden.

Betrof­fene Bürg­erin­nen und Bürg­er, die entsprechende Kosten­rech­nun­gen erhal­ten, wer­den daher gebeten, diese kri­tisch zu prüfen und dabei zu hin­ter­fra­gen, ob ein Anlass für die ver­meintlich ent­stande­nen Kosten beste­ht. Im Zweifel kann das Amts­gericht Osnabrück auf tele­fonis­che Anfrage Auskün­fte zu den erhal­te­nen Rech­nun­gen und deren Recht­mäßigkeit erteilen.

Recht­san­walt Henn emp­fiehlt daher drin­gend, sich vor Zahlung solch­er Rech­nun­gen bei Gericht zu vergewis­sern, dass diese auch tat­säch­lich diese Rech­nung aus­gestellt hat oder  vor­ab anwaltlichen Rat einzu­holen wobei er auch in diesem Zusam­men­hang auf die Recht­san­wälte der DASV Deutsche Anwalts- und Steuer­ber­ater­vere­ini­gung für die mit­tel­ständis­che Wirtschaft e. V. – www.mittelstands-anwaelte.de  — verwies.

 

Für Rück­fra­gen ste­ht Ihnen zur Verfügung:

Michael Henn
Rechtsanwalt
Fachan­walt für Erbrecht
Fachan­walt für Arbeitsrecht
DASV Vizepräsident
Recht­san­wälte Dr. Gaupp & Coll
Kro­n­prinzstr. 14

70173 Stuttgart
Tel.: 0711/30 58 93–0
Fax: 0711/30 58 93–11
stuttgart@drgaupp.de
www.drgaupp.de