LArbG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.04.2022, AZ 7 Sa 106/22

Ausgabe: 06/2022

1. Das Direktionsrecht des Arbeitgebers nach § 106 GewO beinhaltet auch die Anordnung in bestimmten Situationen zum Gesundheitsschutz Masken zu tragen.

2. Im Vergütungsprozess ist der Arbeitnehmer darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass es ihm aus gesundheitlichen Gründen unzumutbar ist, eine Maske zu tragen. Ein ärztliches Attest erbringt keinen Anscheinsbeweis.

Weitere Informationen: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/JURE220…