Vors­teuern kön­nen dann bei der Ermit­tlung des Verkürzung­sum­fangs unmit­tel­bar min­dernd ange­set­zt wer­den, wenn ein wirtschaftlich­er Zusam­men­hang zwischen
Ein- und Aus­gang­sum­satz besteht.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/recht…