Auf die Gegen­vorstel­lung der Klägerin wird die Vor­lagev­er­fü­gung des Arbeits­gerichts Biele­feld vom 03.04.2018 aufgehoben.
Der Sachver­halt wird an das Arbeits­gericht Biele­feld zurückverwiesen.
Die Rechts­beschw­erde wird nicht zugelassen.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/hamm/lag_h…