Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Aussetzung der Vollziehung – Ein nach dem 31.12.2021 bei Gericht per Telefax gestellter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung durch eine Rechtsanwältin ist nach § 52d Satz 1 FGO auch dann unwirksam, wenn die Rechtsanwältin den Antrag nicht in ihrer Eigenschaft als Berufsträgerin stellt
FG Düsseldorf, Beschluss vom 15.01.2023, AZ 4 V 1553/22 A(Erb)