Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 28.05.2025, AZ 6 Ta 186/24
Ausgabe: 05-2025
Wird in einem Beschlussverfahren die Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung angegriffen, so ist die Aussetzung eines Individualverfahrens, bei dem die Parteien um Ansprüche aus dieser Betriebsvereinbarung streiten, in der Regel nicht ermessensfehlerhaft.
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