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- Einkommensteuer. Entnahmen zur Zahlung von Erbschaft- oder Schenkungsteuer mindern den Nachversteuerungsbetrag nach § 34a Abs. 4 Satz 3 EStG 2009 auch dann, wenn nur ein Teil eines Mitunternehmeranteils übertragen wird. Begünstigt ist aber nur die Steuer, die auf die Übertragung des Betriebs oder Mitunternehmeranteils entfällt, aus dessen Betriebsvermögen die Mittel entnommen werden. Werden die Steuern später herabgesetzt und erstattet, ändert das nichts an der Minderung im Jahr der Entnahme
- Körperschaftsteuerpflicht einer vorkonstitutionellen Familienstiftung in kommunaler Trägerschaft
- Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts des Grundbesitzes nach § 198 BewG für Zwecke der Erbschaftsteuer
- Kindergeldanspruch einer Unionsbürgerin aufgrund der Arbeitnehmerfreizügigkeit im Anschluss an Schwangerschaft und Geburt
- Vorrangig kindergeldberechtigter Elternteil bei über Besuchszwecke hinausgehendem Aufenthalt des Kindes in den Haushalten beider Eltern
Kontakt
Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
Eckernförder Str. 315
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DFB-Schiedsrichter können vor Arbeitsgerichten klagen
Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 21.07.2025, AZ 5 Ta 58/25 Ausgabe: 07 – 2025 Die 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln hat in einer nunmehr veröffentlichten Entscheidung vom 16.06.2025 beschlossen, dass für […]
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Eingruppierung, Erzieherin, Tätigkeiten, Grundschule, Ganztagsbetreuung, Grundsatz der Tarifautomatik
Arbeitsgericht Kiel, Beschluss vom 18.07.2025, AZ 3 Ca 1149 öD d/24 Ausgabe: 08/09 – 2025 Weitere Informationen: https://www.sit.de/lagsh/ehome.nsf/7CF76DB9689A…
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Beihilfeprüfung und steuerrechtliche Gemeinnützigkeit von Servicekörperschaften
BFH, Beschluss vom 17.07.2025, AZ V R 22/23 Weitere Informationen: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/…
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