Neue Beiträge
- Einkommensteuer. Entnahmen zur Zahlung von Erbschaft- oder Schenkungsteuer mindern den Nachversteuerungsbetrag nach § 34a Abs. 4 Satz 3 EStG 2009 auch dann, wenn nur ein Teil eines Mitunternehmeranteils übertragen wird. Begünstigt ist aber nur die Steuer, die auf die Übertragung des Betriebs oder Mitunternehmeranteils entfällt, aus dessen Betriebsvermögen die Mittel entnommen werden. Werden die Steuern später herabgesetzt und erstattet, ändert das nichts an der Minderung im Jahr der Entnahme
- Körperschaftsteuerpflicht einer vorkonstitutionellen Familienstiftung in kommunaler Trägerschaft
- Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts des Grundbesitzes nach § 198 BewG für Zwecke der Erbschaftsteuer
- Kindergeldanspruch einer Unionsbürgerin aufgrund der Arbeitnehmerfreizügigkeit im Anschluss an Schwangerschaft und Geburt
- Vorrangig kindergeldberechtigter Elternteil bei über Besuchszwecke hinausgehendem Aufenthalt des Kindes in den Haushalten beider Eltern
Kontakt
Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
Eckernförder Str. 315
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Posts by DASV
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Unwirksamkeit von Klauseln über die Überschussbeteiligung des Versicherungsnehmers in Bedingungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung (sog. Telematiktarif)
BGH, Beschluss vom 01.07.2024, AZ IV ZR 437/22 Ausgabe: 05/06-2024 Der unter anderem für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass von einem Versicherer in seinen Bedingungen […]
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Bundesgerichtshof zu „Mogelpackungen“
BGH, Beschluss vom 01.07.2024, AZ I ZR 43/23 Ausgabe: 05/06-2024 Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Verpackung eines Produkts in der […]
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Gewerbesteuer – Ist der Betrieb einer Photovoltaikanlage gewerblich und damit schädlich für die erweiterte Kürzung?
FG Münster, Beschluss vom 01.07.2024, AZ 14 V 508/24 G Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j20…
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Gewerbesteuer-Messbetrag, gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes und einheitlicher und gesonderter Feststellung von Einkünften – Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Höhe des gesetzlich typisierten Zinssatzes bei Überentnahmen im Sinne des § 4 Abs.4a EStG mit 6%
FG Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2024, AZ 15 K 1131/19 G,F Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/…
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