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- Verzinsung von zu erstattenden Kapitalertragsteuerbeträgen
- Zur Abgrenzung zwischen einem privaten Veräußerungsgeschäft i. S. d. § 23 EStG und einem erbrechtlichen Vorgang mit Versorgungscharakter bzw. einer gemischten Schenkung
- Auslegung einer Prozesserklärung
- Revisionszulassung wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit
- Tätigkeit eines Kfz-Meisters als Kfz-Sachverständiger als ingenieurähnliche Tätigkeit
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Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Einkommensteuer – Von der Knappschaft gezahlte, nicht beitragsfinanzierte Witwengeldzahlungen, stehen Leistungen einer gesetzlichen Rentenversicherung nicht gleich und sind als Ausfluss der ausgeübten Tätigkeit des verstorbenen Ehemanns als Knappschaftsarzt als nachträgliche Einnahmen aus selbständiger Arbeit gemäß § 24 Nr. 2 i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu beurteilen
FG Düsseldorf, Beschluss vom 15.01.2025, AZ 3 K 1608/21 E Weitere Informationen: https://nrwe.justiz.nrw.de/fgs/duesseldorf/j202…
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Tabaksteuer – Zur Steuerentstehung der Tabaksteuer bei Inbesitzhalten von Tabakwaren, wenn die Steuer im Steuergebiet noch nicht erhoben wurde gem. § 23f Abs. 1 Nr. 4 Alt. 2 TabStG
FG Düsseldorf, Beschluss vom 15.01.2025, AZ 4 K 507/24 VTa Weitere Informationen: https://nrwe.justiz.nrw.de/fgs/duesseldorf/j202…
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Einkommensteuer – Bei einer steuerbegünstigten Betriebsübertragung i. S. d. § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG kann der Zurückbehalt von Flächen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs im Einzelfall auch dann unschädlich sein, wenn diese mehr als 10 % der land- und forstwirtschaftlichen Fläche ausmachen
FG Düsseldorf, Beschluss vom 15.01.2025, AZ 3 K 2604/21 E Weitere Informationen: https://nrwe.justiz.nrw.de/fgs/duesseldorf/j202…
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Einkommensteuer – Von der Knappschaft gezahlte, nicht beitragsfinanzierte Witwengeldzahlungen, stehen Leistungen einer gesetzlichen Rentenversicherung nicht gleich und sind als Ausfluss der ausgeübten Tätigkeit des verstorbenen Ehemanns als Knappschaftsarzt als nachträgliche Einnahmen aus selbständiger Arbeit gemäß § 24 Nr. 2 i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu beurteilen
FG Düsseldorf, Beschluss vom 15.01.2025, AZ 3 K 1608/21 E Weitere Informationen: https://nrwe.justiz.nrw.de/fgs/duesseldorf/j202…
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