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- Einkommensteuer. Entnahmen zur Zahlung von Erbschaft- oder Schenkungsteuer mindern den Nachversteuerungsbetrag nach § 34a Abs. 4 Satz 3 EStG 2009 auch dann, wenn nur ein Teil eines Mitunternehmeranteils übertragen wird. Begünstigt ist aber nur die Steuer, die auf die Übertragung des Betriebs oder Mitunternehmeranteils entfällt, aus dessen Betriebsvermögen die Mittel entnommen werden. Werden die Steuern später herabgesetzt und erstattet, ändert das nichts an der Minderung im Jahr der Entnahme
- Körperschaftsteuerpflicht einer vorkonstitutionellen Familienstiftung in kommunaler Trägerschaft
- Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts des Grundbesitzes nach § 198 BewG für Zwecke der Erbschaftsteuer
- Kindergeldanspruch einer Unionsbürgerin aufgrund der Arbeitnehmerfreizügigkeit im Anschluss an Schwangerschaft und Geburt
- Vorrangig kindergeldberechtigter Elternteil bei über Besuchszwecke hinausgehendem Aufenthalt des Kindes in den Haushalten beider Eltern
Kontakt
Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
Eckernförder Str. 315
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BGB § 314
BGH, Beschluss vom 23.03.2026, AZ II ZR 129/24 Ausgabe: 03/04 – 2026 Die Erhebung einer Klage auf Schadensersatz, die auf Rückabwicklung einer Kapitalanlage (hier: atypisch stille Gesellschaft) zielt, kann als […]
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Dauernutzungsrecht als wirtschaftliche Einheit nach dem BewG
BFH, Beschluss vom 19.03.2026, AZ II R 36/22 Weitere Informationen: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/…
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Mitunternehmerrisiko eines stillen Gesellschafters
BFH, Beschluss vom 19.03.2026, AZ IV R 24/23 Weitere Informationen: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/…
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Keine Geschäftsveräußerung bei Betriebsfortführung durch einen Pächter
BFH, Beschluss vom 19.03.2026, AZ V R 3/23 Weitere Informationen: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/…
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