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- Einkommensteuer. Entnahmen zur Zahlung von Erbschaft- oder Schenkungsteuer mindern den Nachversteuerungsbetrag nach § 34a Abs. 4 Satz 3 EStG 2009 auch dann, wenn nur ein Teil eines Mitunternehmeranteils übertragen wird. Begünstigt ist aber nur die Steuer, die auf die Übertragung des Betriebs oder Mitunternehmeranteils entfällt, aus dessen Betriebsvermögen die Mittel entnommen werden. Werden die Steuern später herabgesetzt und erstattet, ändert das nichts an der Minderung im Jahr der Entnahme
- Körperschaftsteuerpflicht einer vorkonstitutionellen Familienstiftung in kommunaler Trägerschaft
- Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts des Grundbesitzes nach § 198 BewG für Zwecke der Erbschaftsteuer
- Kindergeldanspruch einer Unionsbürgerin aufgrund der Arbeitnehmerfreizügigkeit im Anschluss an Schwangerschaft und Geburt
- Vorrangig kindergeldberechtigter Elternteil bei über Besuchszwecke hinausgehendem Aufenthalt des Kindes in den Haushalten beider Eltern
Kontakt
Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
Eckernförder Str. 315
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Posts by DASV
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Körperschaftsteuer – Zur rückwirkenden Aberkennung der Gemeinnützigkeit einer Stiftung, wenn diese nach ihrer Aufhebung durch die Stiftungsaufsicht ihr Vermögen aufgrund von Abwicklungsschwierigkeiten nicht an die anfallberechtigte Gesellschaft auskehrt
FG Münster, Beschluss vom 01.09.2025, AZ 13 K 1127/22 K Weitere Informationen: https://nrwe.justiz.nrw.de/fgs/muenster/j2023/1…
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Kindergeld – Zur Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs bei der Erbringung von Jugendhilfeleistungen nach § 94 Abs. 3 Satz 2 SGB VIII ist eine Kenntnis i. S. d. § 104 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 SGB X der Familienkasse davon, dass der Kostenbeitrag durch den Kindergeldberechtigten nicht erbracht wurde, nicht erforderlich; die Darlegung des Sachverhalts, aufgrund dessen die Erstattung begehrt wird, reicht aus
FG Düsseldorf, Beschluss vom 30.08.2025, AZ 7 K 1421/24 Kg Weitere Informationen: https://nrwe.justiz.nrw.de/fgs/duesseldorf/j202…
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Gewerbesteuer-Messbetrags und gesonderter Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes – Keine sachliche Verflechtung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung durch eine Vermietung von Dachflächen für Zwecke der Stromerzeugung mittels Photovoltaikanlagen, wenn diesen bei einem Betriebsunternehmen mit verschiedenen Geschäftsfeldern nur eine untergeordnete Bedeutung zukommt
FG Düsseldorf, Beschluss vom 30.08.2025, AZ 5 K 814/22 G,F Weitere Informationen: https://nrwe.justiz.nrw.de/fgs/duesseldorf/j202…
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