Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/…
Neue Beiträge
- Ordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung
- Neue Angriffs- und Verteidigungsmittelt in der Beschwerdeinstanz, Präklusion
- Vorläufiger Rechtsschutz auf Abbruch einer eingeleiteten Betriebsratswahl
- Hinweisbedingte Versagung einer Beförderung als ungerechtfertigter Nachteil
- Wirksamkeit einer Befristungsabrede hinsichtlich der Gefahr der Kettenbefristung
Kontakt
Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Beim nach § 26 Abs.1 EnergieStG begünstigten Einsatz von Energiererzeugnissen zur Herstellung von Energieerzeugnissen bleiben sog. Kuppelprodukte, die zwangsläufig mit der Herstellung von Energieerzeugnissen anfallen, bei der Ermittlung des Umfangs der Steuerbefreiung unberücksichtigt, wenn die Kuppelprodukte nicht verkauft, sondern kostenpflichtig als Abfall entsorgt werden