Lan­desar­beits­gericht Hamm, Beschluss vom 04.02.2022, AZ 14 Sa 711/21

Aus­gabe: 01–2022

Enthält zum einen ein Sozialplan die Regelung, dass auss­chei­dende Arbeit­nehmer im Jahr des Auss­chei­dens ein Bonus “gemäß der jew­eils gülti­gen Bonus­regelung” anteilig gezahlt wird, und wird zum anderen in der diese Bonus­regelung betr­e­f­fend­en Konz­ern­be­trieb­svere­in­barung normiert, dass Mitar­beit­er einen Bonus erhal­ten, “sofern das Unternehmen bzw. Unternehmen­sein­heit … eine Bonus­gewährung vor­sieht”, beste­ht kein Anspruch des auss­chei­den­den Arbeit­nehmers, wenn auf­grund ein­er Entschei­dung im Konz­ern auch im Unternehmen des Arbeit­ge­bers kein Bonus für das Jahr des Auss­chei­dens gewährt wer­den wird.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/hamm/lag_ha…