BGH, Beschluss vom 05.05.2025, AZ IV ZB 15/24
Ausgabe: 05/06-2025
Die Vorschrift des § 2270 BGB ist nur auf das gemeinschaftliche Testament und nicht (auch nicht entsprechend) auf Verfügungen in einem Erbvertrag anwendbar.
Weitere Informationen: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rech…