a)Ist dem Ver­mi­eter in einem Wohn­raum­mi­etver­hält­nis eine Miet­sicher­heit gewährt wor­den, hat sich der Ver­mi­eter nach dem Ende des Mietver­hält­niss­es inner­halb angemessen­er, nicht all­ge­mein bes­timm­bar­er Frist gegenüber dem Mieter zu er-klären, ob und (gegebe­nen­falls) welche aus dem been­de­ten Mietver­hält­nis stam­menden Ansprüche er gegen diesen erhebt (im Anschluss an Sen­at­surteil vom 18.Januar 2006 ‑VIIIZR 71/05, NJW 2006, 1422 Rn. 9 f.). Mit ein­er solchen Er-klärung wird die Miet­sicher­heit abgerech­net, da der Ver­mi­eter damit deut­lich macht, ob und (gegebe­nen­falls) in Bezug auf welche Forderun­gen er ein Ver­w­er­tungsin­ter­esse an der gewährten Miet­sicher­heit hat.

b)Eine als Miet­sicher­heit gewährte Barkau­tion kann auch durch schlüs­siges Ver­hal­ten, etwa durch eine vom Ver­mi­eter erk­lärte Aufrech­nung oder durch Klageer­he­bung abgerech­net wer­den. Hier­mit bringt der Ver­mi­eter, der einen Vor­be­halt, weit­ere Ansprüche gel­tend zu machen, nicht erk­lärt hat ‑gle­icher­maßen wie bei ein­er den Vor­gaben des § 259 BGB genü­gen­den Abrech­nung ‑für den Mieter erkenn-bar zum Aus­druck, dass sich sein Ver­w­er­tungsin­ter­esse auf die in der Forderungsauf­stel­lung beze­ich­neten beziehungsweise aufgerech­neten oder klageweise gel­tend gemacht­en Forderun­gen beschränkt.

c)Eine gewährte Barkau­tion wird mit dem Zugang der Abrech­nung beim Mieter zur Rück­zahlung fäl­lig. Denn nach erfol­gter Abrech­nung kann sich der Ver­mi­eter ‑ohne weit­ere Schritte ergreifen zu müssen ‑wegen sein­er nun­mehr bes­timmten und bez­if­fer­ten Ansprüche aus der Barkau­tion befriedi­gen. Dies gilt auch für stre­it­ige Forderun­gen des Ver­mi­eters (noch offen gelassen im Sen­at­surteil vom 7. Mai 2014 ‑VIII ZR 234/13, NJW 2014, 2496 Rn.13).

d)Macht der Ver­mi­eter nach Abrech­nung von sein­er Ver­w­er­tungs­befug­nis keinen Gebrauch, kann der Mieter sein­er­seits mit dem fäl­li­gen Kau­tion­srück­zahlungsanspruch gegen vom Ver­mi­eter erhobene Forderun­gen aufrechnen.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/recht…