(Kiel) Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler erhalten erstmals Leitplanken für ihre berufliche Qualifikation.

Darauf verweist der Hamburger Steuerberater Frank Zingelmann von der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel.

Der Bundesrat billigte am 22.09.2017 einen Gesetzesbeschluss des Bundestages vom 22.06.2017, der eine Fortbildungspflicht für diese Berufsgruppen einführt. Danach sind alle Makler und Verwalter künftig verpflichtet, sich innerhalb von drei Jahren insgesamt 20 Stunden fortzubilden. Auch Verwalter von Mietimmobilien trifft die Pflicht zur Fortbildung

Ebenfalls fortbilden müssen sich Verwalter von Mietimmobilien. Lediglich Makler und Verwalter, die einen staatlich anerkannten Aus- oder Fortbildungsabschluss wie Immobilienkaufmann oder Immobilienfachwirt haben, seien in den ersten drei Jahren nach Aufnahme ihrer Tätigkeit von der Fortbildungspflicht befreit.

Mit der Einführung der Fortbildungspflicht habe der Bundestag den ursprünglich von der Bundesregierung geplanten Sachkundenachweis ersetzt, berichtet der Bundesrat weiter. Dieser habe vorgesehen, dass Verwalter und Makler ihre Kenntnisse durch Prüfungen vor Industrie- und Handelskammern belegen.

Darüber hinaus verpflichte das Gesetz Immobilienverwalter zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, Makler seien hiervon ausgenommen.

Die Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung trete am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft. Ebenso die Fortbildungspflicht für Makler und Immobilienverwalter.

Zingelmann empfahl, dies zu beachten und ggfs. steuerlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. – www.mittelstands-anwaelte.de – verwies.

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Frank Zingelmann

Steuerberater, außerdem tätig als Fachberater für Rating (DStV e. V.) sowie Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

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