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Neue Beiträge
- Bundesfinanzhof: Doppelte Haushaltsführung: Aufwendungen für einen KFZ-Stellplatz neben Aufwendungen für die Mietwohnung als Werbungskosten abziehbar
- Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Schenkung
- Behandlung von GmbH-Anteilen des Mitunternehmers als Sonderbetriebsvermögen II bei der Mitunternehmerschaft
- „Unechte“ Realteilung beim Ausscheiden einer Mitunternehmerkapitalgesellschaft aus einer Personengesellschaft gegen Übertragung „eigener“ Anteile
- Aufwendungen für die Anmietung eines Pkw-Stellplatzes als Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
Kontakt
Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Telefon: 0431-97991613
Fax: 0431-97991617
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Internet-Adresse: www.mittelstands-anwaelte.de
Nachrichten & Urteile
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Geltendmachung eines höheren Vergleichsmehrwerts in der Beschwerdeinstanz
Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nach § 33 Abs. 3 RVG kann die Berücksichtigung weiterer die Höhe des Vergleichsmehrwerts beeinflussender Gesichtspunkte geltend machen werden. Das ist im Beschwerdeverfahren zulässig, unabhängig davon, […]
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Geltendmachung eines höheren Vergleichsmehrwerts in der Beschwerdeinstanz
Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nach § 33 Abs. 3 RVG kann die Berücksichtigung weiterer die Höhe des Vergleichsmehrwerts beeinflussender Gesichtspunkte geltend machen werden. Das ist im Beschwerdeverfahren zulässig, unabhängig davon, […]
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Beschäftigungsverbot – Stillzeit – Mutterschutzlohn – Rechtsmissbrauch – Elternzeit – Teilzeit
1. Es unterfällt der freien Entscheidung einer Arbeitnehmerin, sich im Anschluss an die Mutterschutzfristen nach § 6 Abs. 1 MuSchG a.F. für eine Weiterarbeit im bisherigen Umfang zu entscheiden und […]
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Beschäftigungsverbot – Stillzeit – Mutterschutzlohn – Rechtsmissbrauch – Elternzeit – Teilzeit
1. Es unterfällt der freien Entscheidung einer Arbeitnehmerin, sich im Anschluss an die Mutterschutzfristen nach § 6 Abs. 1 MuSchG a.F. für eine Weiterarbeit im bisherigen Umfang zu entscheiden und […]
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