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- BGB § 556g Abs. 1a, 3; GKG § 41 Abs. 5, § 48 Abs. 1 Satz 1
- BGB § 556e Abs. 1, § 556g Abs. 1a
- BGB § 2287 Abs. 1
- § 51 GKG, § 68 GKG, § 3a RVG, § 32 RVG
- Zum Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Einbau eines Klima-Splitgeräts
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Die rechtskräftige Verurteilung eines Altenpflegers wegen in Berufsausübung begangener unterlassener Hilfeleistung rechtfertigt den Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Altenpfleger“ wegen Unzuverlässigkeit. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist aus den Gründen der Interimsgefahr gerechtfertigt. Fortführung Beschluss vom 12. Juli 2016 – 7 B 3175/16 – juris