Die Bew­er­tung ein­er Stre­it­igkeit über die Wirk­samkeit der Ausübung des Direk­tion­srechts und über den Inhalt des Arbeitsver­hält­niss­es ori­en­tiert sich am Monatsver­di­enst, wobei in weniger gravieren­den Fällen von ein­er Brut­tomonatsvergü­tung auszuge­hen ist und je nach den Umstän­den des Einzelfalls eine Erhöhung auf bis zu drei Monatsver­di­en­ste in Betra­cht kommt.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprec…