Die Tätigkeit eines Geprüften Wasser­baumeis­ters als Zweit­er Wasser­baumeis­ter im Leitungs­bere­ich eines Außen­bezirkes der Wass­er- und Schiff­fahrtsver­wal­tung des Bun­des im Sinne der Tar­ifmerk­male der Ent­gelt­gruppe 9 a des Teils V, Abschn. 3 der Anlage 1 zum TV Ent­gO Bund set­zt voraus, dass dem Geprüften Wasser­baumeis­ter auf die Leitung des Außen­bezirkes bezo­gene Tätigkeit­en über­tra­gen wor­den sind, die über die Leitungstätigkeit­en hin­aus­ge­hen, die von ihm bere­its als Geprüfter Wasser­baumeis­ter mit entsprechen­der Tätigkeit in einem Außen­bezirk auszuüben sind.

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