Wird in einem Ver­fahren nach § 100 ArbGG die Ein­set­zung einer/s bes­timmten Vor­sitzen­den der Eini­gungsstelle beantragt und diese Per­son vom anderen am Ver­fahren beteiligten Betrieb­spart­ner ohne nähere Begrün­dung abgelehnt, ist die Ablehnung für die gerichtliche Ermessensentschei­dung regelmäßig uner­he­blich (ent­ge­gen LAG Düs­sel­dorf — 25. August 2014 — 9 TaBV 39/14).

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprec…