Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Einkommensteuer – Eine von einem Lohnsteuerhilfeverein per Fax erhobene Klage ist wg. Verstoßes gegen die seit dem 01.01.2026 bestehende aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Bürger- und Organisationspostfachs (eBO) als Übermittlungsweg unzulässig
FG Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2026, AZ 10 K 127/26 E