Neue Beiträge
- Finanzgericht Köln: Einkünfte aus dem Krypto-Lending von Bitcoins unterliegen dem persönlichen Steuersatz
- Bundesfinanzhof: Passivität des Investors maßgebend für Eingreifen der Beschränkungen des § 15b EStG
- BGH: Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsunternehmens mit einer Mindestvertragslaufzeit, die mit der Freischaltung des Anschlusses beginnen soll, ist unwirksam
- Bundesfinanzhof: Doppelte Haushaltsführung: Aufwendungen für einen KFZ-Stellplatz neben Aufwendungen für die Mietwohnung als Werbungskosten abziehbar
- Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Schenkung
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Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Telefon: 0431-97991613
Fax: 0431-97991617
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Einkommensteuer – Kann ein Antrag nach § 32d Abs. 2 EStG auch noch nach Abgabe der Steuererklärung gestellt werden, wenn sich erst zu einem späteren Zeitpunkt herausstellt, dass als Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit erklärte Aufwendungen den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzuordnen sind?