Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Energiesteuer – Die Versagung der Steuerbefreiung nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EnergieStG wegen des Fehlens der nach § 24 Abs. 2 Satz 2, Abs. 4 EnergieStG erforderlichen Erlaubnis und der Beförderung ohne vereinfachtes Begleitdokument nach § 44 EnergieStV verstößt gegen den unionsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; das Unionsrecht sieht zudem keine Besteuerungspflicht für die gewerbliche nichtenergetische Verwendung eines Energieerzeugnisses vor
FG Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2025, AZ 4 K 1103/23 VE