(Kiel) Alle Geset­ze in Deutsch­land ver­wen­den ver­all­ge­mein­ernd gram­ma­tisch die masku­line Form (gener­isches Maskulinum). In Geset­zen heißt es daher stets „der Schuld­ner“, „der Gläu­biger“, „der Erbe“, „der Pfleger“, „der Arbeit­nehmer“ usw.

Bei Gesellschaften, so der Mannheimer Recht­san­walt und Fachan­walt für Insol­ven­zrecht Rain­er – Man­fred Althaus von der DASV Deutsche Anwalts- und Steuer­ber­ater­vere­ini­gung für die mit­tel­ständis­che Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel, kommt die weib­liche Form schon eher ein­mal vor, zum Beispiel „die GmbH“, „die Aktienge­sellschaft“ etc.

Das Jus­tizmin­is­teri­um hat nun in einem Entwurf für ein Gesetz zum Insol­ven­zrecht durch­weg die Ver­wen­dung des gener­ischen Fem­i­ninums ver­wen­det. Es heißt dort anstatt “der Geschäfts­führer“ nun “die Geschäfts­führerin“, anstelle “der Ver­brauch­er“ jet­zt “die Ver­braucherin“ oder „die Schuldnerin“.

Das ist doch mal was!

Das Innen­min­is­teri­um hat diesen Geset­zen­twurf bis­lang jedoch abgelehnt. Man habe Zweifel, ob das ver­fas­sungs­gemäß sei. Bis­lang wäre das sprach­lich nicht anerkan­nt. Die Befürch­tung ist, dass dieses Gesetz dann möglicher­weise nur für Frauen gelte. Die Sache wird noch über­prüft und diskutiert.

Es bleibt noch die Frage: Was machen wir mit den Diversen? Welche Sprach­form müsste dort ver­wen­det werden?

Recht­san­walt Althaus emp­fahl den Fort­gang zu beacht­en und in allen Zweifels­fra­gen auf jeden Fall Recht­srat einzu­holen, wobei er in diesem Zusam­men­hang u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuer­ber­ater­vere­ini­gung für die mit­tel­ständis­che Wirtschaft e. V. – www.mittelstands-anwaelte.de  — verwies.

Für Rück­fra­gen ste­ht Ihnen zur Verfügung:

Rain­er-Man­fred Althaus, Rechtsanwalt
Fachan­walt für Insol­ven­zrecht / Immo­bilien­fach­wirt (IHK)

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