Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Feststellung des Grundsteuerwerts – Zur Zulässigkeit einer Klage gegen die Grundsteuerwertfeststellung auf den 01.01.2022, wenn dem Kläger am 01.01.2025 (erstmalige Festsetzung der Grundsteuer nach der reformierten Grundsteuerbewertung) das Grundstück nicht mehr zugerechnet wird und die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags ihm gegenüber aufgehoben wurde
FG Münster, Beschluss vom 01.08.2025, AZ 3 K 6/25 F