Die Suche nach einem nicht vom Direk­tion­srecht gedeck­ten Bodenar­beit­splatz set­zt die Zus­tim­mung des Arbeit­nehmers zu den dann gel­tenden geän­derten tar­ifver­traglichen Regeln und die Bere­itschaft zur tar­ifgerecht­en Vergü­tung nach BodenTV zu arbeit­en voraus.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/koeln/lag_…