(Kiel) Soeben hat der Bun­destag ein bere­its einiger Zeit disku­tiertes Gesetz ver­ab­schiedet. Mit ihm soll es Unternehmen kün­ftig leichter fall­en, schon vor ein­er Insol­ven­zreife sich zu sanieren und/oder restruk­turi­eren. Auch dieses Gesetz geht auf Vor­gaben der EU zurück.

Ker­nele­ment, so der Mannheimer Recht­san­walt und Fachan­walt für Insol­ven­zrecht Rain­er – Man­fred Althaus von der DASV Deutsche Anwalts- und Steuer­ber­ater­vere­ini­gung für die mit­tel­ständis­che Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel, ist ein Restruk­turierungs­plan. Er weist einige Par­al­le­len zu dem bere­its jet­zt bekan­nten und möglichen Insol­ven­z­plan auf. Mit dem Restruk­turierungs­plan kön­nen Rechtsver­hält­nisse anders gestal­tet wer­den. Den Gläu­bigern kann ein Ange­bot zur Reg­ulierung der Schulden unter­bre­it­et werden.

Ziel des Geset­zes ist es, schon den Ein­tritt ein­er Insol­ven­zreife an sich zu ver­hin­dern. Es gibt Unternehmern sowie Unternehmen dazu Möglichkeit­en an die Hand, sich von Verbindlichkeit­en zu befreien.

Mit diesem Gesetz soll eine Lücke geschlossen wer­den, die in anderen Län­dern bere­its nicht mehr existiert.

Dreh ‑und Angelpunkt ist die dro­hende Zahlung­sun­fähigkeit. Das Gesetz ist nur in dieser Phase anwend­bar. Erfahrungs­gemäß zeigt sich aber, dass die Geschäft­sleitung viel­er Unternehmen diese Frage falsch beurteilt. Es wird oft­mals schlichtweg zu spät gehan­delt. Entschei­dend ist, einen sehr genauen Überblick über die finanzielle Sit­u­a­tion zu haben. Das erfordert eine gute und aktuelle Buch­führung. Schließlich wird auch das entsprechende Bewusst­sein für die Prob­lematik und Ken­nt­nis der Recht­slage benötigt. Daran man­gelt es eben­falls oft. Hier wird lieber ver­drängt und/oder gehofft, dass die Sit­u­a­tion sich wieder verbessert. Dann ist es aber meist zu spät. Insoweit bleibt abzuwarten, ob und in welchem Umfang das Gesetz in der Real­ität genutzt wer­den kann.

Recht­san­walt Althaus emp­fahl dies zu beacht­en und in allen Zweifels­fra­gen auf jeden Fall Recht­srat einzu­holen, wobei er in diesem Zusam­men­hang u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuer­ber­ater­vere­ini­gung für die mit­tel­ständis­che Wirtschaft e. V. – www.mittelstands-anwaelte.de  — verwies.

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Rain­er-Man­fred Althaus, Rechtsanwalt
Fachan­walt für Insol­ven­zrecht / Immo­bilien­fach­wirt (IHK)

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