Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Gewerbesteuer-Messbetrags und gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes – Die Rückausnahme des § 8 d Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KStG, die zu einer Anwendbarkeit der Regelungen zum schädlichen Beteiligungserwerb führt, ist für gewerbesteuerliche Zwecke dahin einschränkend auszulegen, dass sie bei einer Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft nicht zum Tragen kommt
FG Düsseldorf, Beschluss vom 15.04.2024, AZ 9 K 382/23 G,F