BGH, Beschluss vom 06.04.2023, AZ VI ZR 98/22

Aus­gabe: 03–04/2023

Zum Vor­liegen eines Gehörsver­stoßes wegen abwe­ichen­der Würdi­gung ein­er Zeu­ge­naus­sage durch das Beru­fungs­gericht gegenüber der Vorin­stanz, ohne den Zeu­gen erneut zu vernehmen.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rech…