Das Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht unter anderem dazu, den wesentlichen Kern des Vorbringens der Partei zu erfassen und ‑soweit er eine zentrale Frage des jeweiligen Verfahrens betrifft ‑in den Gründen zu bescheiden.
Weitere Informationen: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/recht…