Es ist mit dem Grund­satz der Ver­hält­nis­mäßigkeit unvere­in­bar, einem Sub­ven­tion­sempfänger (hier: Grund­stück­skäufer) Bindun­gen aufzuer­legen, die er ohne zeitliche Begren­zung und damit auch ein­hal­ten muss, nach­dem die mit der Sub­ven­tion (hier: Preis­nach­lass) ver­bun­de­nen Vorteile aufge­braucht sind.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/recht…