BGH, Beschluss vom 27.11.2020, AZ II ZR 211/19

Ausgabe: 12/2020 – 1/2021

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist durch die negative Legitimationswirkung des §16 Abs.1 Satz1 GmbHG nicht gehindert, einen nach einem möglicherweise fehlgeschlagenen Einziehungsversuch aus der Gesellschafterliste entfernten, aber materiell bestehenden Geschäftsanteil aus einem in der Person des materiell berechtigten Gesellschafters liegenden wichtigen Grund einzuziehen.

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