BGH, Beschluss vom 28.11.2025, AZ IV ZR 66/25
Ausgabe: 11-12/2025
Der Ausschluss des Versicherungsschutzes nach Ziffer 6 ULLA setzt voraus, dass gerade die Pflichtverletzung aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen, wegen der die versicherte Person für einen Vermögensschaden in Anspruch genommen wird, wissentlich erfolgte.
Weitere Informationen: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rech…