(Kiel) Das Bun­desmin­is­teri­um der Finanzen (BMF) und die Dig­i­talSer­vice GmbH des Bun­des haben eine vere­in­fachte elek­tro­n­is­che Über­mit­tlungsmöglichkeit für die Erk­lärung zur Fest­stel­lung des Grund­s­teuer­w­erts entwickelt.

Darauf ver­weist der Kiel­er Steuer­ber­ater Jörg Pas­sau, Vizepräsi­dent und geschäfts­führen­des Vor­standsmit­glied der DASV Deutsche Anwalts- und Steuer­ber­ater­vere­ini­gung für die mit­tel­ständis­che Wirtschaft e. V. in Kiel unter Hin­weis auf die Pressemit­teilung des Bun­desmin­is­teri­ums der Finanzen (BMF) vom 6.07.2022.

Im Zuge der Grund­s­teuer­reform wer­den rund 36 Mil­lio­nen Eigen­tümerin­nen und Eigen­tümer in Deutsch­land ab dem 1. Juli 2022 eine Grund­s­teuer­erk­lärung abgeben müssen. Viele davon sind Pri­vateigen­tümerin­nen und ‑eigen­tümer von Ein- oder Zweifam­i­lien­häusern, Eigen­tumswoh­nun­gen oder unbe­baut­en Grund­stück­en. Diese müssen zur Fest­stel­lung des Grund­s­teuer­w­erts in den meis­ten Fällen nur wenige Angaben zum Grund und Boden sowie zum Gebäude bzw. zur Woh­nung machen. Die „Grund­s­teuer­erk­lärung für Pri­vateigen­tum” vere­in­facht die Abgabe der Grund­s­teuer­erk­lärung für diese Ziel­gruppe. Die Online-Anwen­dung ste­ht unter Grund­s­teuer­erk­lärung für Pri­vateigen­tum seit dem 4. Juli 2022 zur Ver­fü­gung.  (https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/ )

  • Worum geht es?

„Grund­s­teuer­erk­lärung für Pri­vateigen­tum“ – ein Online-Ser­vice im Auf­trag des Bun­des­fi­nanzmin­is­teri­um – ist auf Stan­dard­fälle von Privatbesitzer:innen zugeschnit­ten und dadurch deut­lich vere­in­facht im Ver­gle­ich zu ELSTER. Das Ziel ist die Abgabe der Grund­s­teuer­erk­lärung für Eigentümer/innen so stress­frei wie möglich zu machen.

Mit dem Ser­vice kön­nen pri­vate Eigentümer/innen von Ein- und Zweifam­i­lien­häusern, Eigen­tumswoh­nun­gen und unbe­baut­en Grund­stück­en ihre Grund­s­teuer­erk­lärung ein­fach und kosten­los online abgeben!

  • Teil­nehmende Bundesländer

„Grund­s­teuer­erk­lärung für Pri­vateigen­tum“ ist für Bun­deslän­der entwick­elt, die am Bun­desmod­ell teil­nehmen. Das sind fol­gende 11 Bundesländer:

  • Berlin
  • Bran­den­burg
  • Bre­men
  • Meck­len­burg-Vor­pom­mern
  • Nor­drhein-West­falen
  • Rhein­land-Pfalz
  • Saar­land
  • Sach­sen
  • Sach­sen-Anhalt
  • Schleswig-Hol­stein
  • Thürin­gen

D.h., so Pas­sau, dass diese vere­in­fachte elek­tro­n­is­che Über­mit­tlungsmöglichkeit lei­der nicht in den Bun­deslän­dern genutzt wer­den kann, die hier nicht genan­nt sind.

Pas­sau emp­fahl, dies zu beacht­en und bei Fra­gen auf jeden Fall Recht­srat einzu­holen, wobei er in diesem Zusam­men­hang u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuer­ber­ater­vere­ini­gung für die mit­tel­ständis­che Wirtschaft e. V. – www.mittelstands-anwaelte.de  — verwies.

 

Für Rück­fra­gen ste­ht Ihnen zur Verfügung:

Jörg Pas­sau

Steuer­ber­ater

DASV Vizepräsi­dent und geschäfts­führen­des Vorstandsmitglied

Pas­sau, Niemey­er & Collegen

Walk­er­damm 1

24103 Kiel

Tel:  0431 – 974 3010

Fax: 0431 – 974 3055

Email: info@mittelstands-anwaelte.de

www.mittelstands-anwaelte.de