Dem Gericht­shof der Europäis­chen Union wer­den nach Art. 267 AEUV fol­gende Fra­gen zur Ausle­gung der Richtlin­ie (EU) 2017/1132 des Europäis­chen Par­la­ments und des Rates vom 14. Juni 2017 über bes­timmte Aspek­te des Gesellschaft­srechts (ABl. L 169 vom 30. Juni 2017, S. 46) und von Art. 49, 54 AEUV zur Vor­abentschei­dung vorgelegt:

1.Steht Art. 30 der Richtlin­ie (EU) 2017/1132 ein­er nationalen Regelung ent­ge­gen, nach der für die Ein­tra­gung ein­er Zweignieder­las­sung ein­er Gesellschaft mit beschränk­ter Haf­tung mit Sitz in einem anderen Mit­glied­staat in das Han­del­sreg­is­ter die Angabe der Höhe des Stammkap­i­tals oder eines ver­gle­ich­baren Kap­i­tal­w­erts erforder­lich ist?

2.a)Steht Art. 30 der Richtlin­ie (EU) 2017/1132 ein­er nationalen Regelung ent­ge­gen, nach der der Geschäfts­führer der Gesellschaft bei Anmel­dung der Ein­tra­gung ein­er Zweignieder­las­sung ein­er Gesell-schaft mit beschränk­ter Haf­tung mit Sitz in einem anderen Mit­glied­staat in das Han­del­sreg­is­ter die Ver­sicherung abgeben muss, dass in sein­er Per­son kein Bestel­lung­shin­der­nis nach nationalem Recht in Form eines gerichtlichen oder behördlichen Berufs-oder Gewer­be­ver­bots, das mit dem Unternehmensge­gen­stand der Gesellschaft ganz oder teil­weise übere­in­stimmt, oder in Form ein­er recht­skräfti­gen Ver-urteilung wegen bes­timmter Straftat­en vor­liegt und dass er insoweit über seine unbeschränk­te Aus-kun­ft­spflicht gegenüber dem Gericht durch einen Notar, einen Vertreter eines ver­gle­ich­baren rechts­ber­a­ten­den Beruf­soder einen Kon­sular­beamten belehrt wor­den ist?

b)Falls die Frage 2a) verneint wird:Stehen Art. 49, 54 AEUV ein­er nationalen Regelung ent­ge­gen, nach der der Geschäfts­führerder Gesell-schaft bei Anmel­dung der Ein­tra­gung ein­er Zweignieder­las­sung ein­er Gesellschaft mit beschränk­ter Haf­tung mit Sitz in einem anderen Mit­glied­staat in das Han­del­sreg­is­ter eine solche Ver­sicherung abgeben muss?

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/recht…