Im Rechtsstre­it über die Einziehung ausste­hen­der Ein­la­gen durch den Liq­uida­tor ein­er Fonds­ge­sellschaft ist maßge­blich­er Zeit­punkt für die Beurteilung, ob die ausste­hen­den Ein­la­gen zur Durch­führung der Liq­ui­da­tion erforder­lich sind, der Schluss der mündlichen Verhandlung.

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