1. Die Frage, ob der Gegen­stand einst­weiliger Ver­fü­gungsver­fahren gegen einen Streik ver­mö­gen­srechtlich­er oder nichtver­mö­gen­srechtlich­er Natur ist, kon­nte hier offenbleiben.

2. In bei­den Kon­stel­la­tio­nen gelangt man hier zum sel­ben Ergeb­nis, näm­lich auf einen Betrag in Höhe von 120.000 Euro.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brande…