Weitere Informationen: https://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechts…
Neue Beiträge
- BFH zur GmbH: Ohne Zuwendungswillen keine verdeckte Gewinnausschüttung
- BFH: Anwendung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes bei Schätzungen der Einnahmen
- Mittelstandsdepesche Ausgabe 03-2024
- Zweitwohnungsteuer als Kosten der Unterkunft für eine doppelte Haushaltsführung
- BGH zu Limitierungsmaßnahmen bei Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung
Kontakt
Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
Walkerdamm 1
24103 Kiel
Telefon: (0431) 9 74 3020
Telefax: (0431) 9 74 3055
Mail schreiben
Internet-Adresse: www.mittelstands-anwaelte.de
Investitionszulage: Zuordnung eines Betriebs nach Maßgabe der Klassifikation der Wirtschaftszweige – Abgrenzung „Verarbeitendes Gewerbe“ von „Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden“