OLG München, Beschluss vom 31.08.2026, AZ 21 U 1143/26 e
Ausgabe: 08 – 2026
1. Bei der EN ISO 9001:2015 handelt es sich um ein technisches Regelwerk, das kein Schutzgesetz iSd § 823 Abs. 2 BGB darstellt. (Rn. 28) (redaktioneller Leitsatz)
2. Allein aus dem Umstand, dass die Reichweite eines Fahrzeugs im Realbetrieb hinter den im WLTP-Verfahren ermittelten, herstellerseits angegebenen Werten zurückbleibt, kann nicht auf einen Mangel des Kfz oder darauf geschlossen werden, dass die Herstellerangaben unrichtig sind. (Rn. 22) (redaktioneller Leitsatz)
Weitere Informationen: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/…