Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j20…
Neue Beiträge
- BGH zur urheberrechtlichen Zulässigkeit der Nutzung von Abbildungen einer Fototapete
- Keine Relevanz der Unternehmensidentität bei einer Kapitalgesellschaft für die Feststellung eines im Wege der Anwachsung von einer Personengesellschaft übernommenen Gewerbeverlusts
- Haftung des ausgeschiedenen Geschäftsführers – Abschied aus der Grauzone
- Mittelstandsdepesche Ausgabe 08-2024
- GbR, Anwendbarkeit des MoPeG auf Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeit, lex temporis actus, Drittverbindlichkeit
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Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Kindergeld – Zum Vorliegen einer einheitlichen mehraktigen Berufsausbildung, wenn eine ausgebildete Bankkauffrau neben einer Berufstätigkeit in Vollzeit zunächst als Akademiestudentin in Teilzeit eingeschrieben ist und danach einen Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften absolviert, für den eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit im Ausbildungsberuf Voraussetzung ist