Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Kindergeld – Zur Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs bei der Erbringung von Jugendhilfeleistungen nach § 94 Abs. 3 Satz 2 SGB VIII ist eine Kenntnis i. S. d. § 104 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 SGB X der Familienkasse davon, dass der Kostenbeitrag durch den Kindergeldberechtigten nicht erbracht wurde, nicht erforderlich; die Darlegung des Sachverhalts, aufgrund dessen die Erstattung begehrt wird, reicht aus
FG Düsseldorf, Beschluss vom 30.08.2025, AZ 7 K 1421/24 Kg