Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Körperschaftsteuer – Zur Steuerbefreiung nach § 8b Abs. 1 und 5 KStG (i. d. F. des Gesetzes vom 26.6.2013) bei einer verdeckten Gewinnausschüttung in Gestalt einer verbilligten Anteilsveräußerung, wenn die verdeckte Gewinnausschüttung das Einkommen aufgrund spanischen Rechts nicht gemindert hat.
FG Münster, Beschluss vom 04.05.2026, AZ 13 K 807/23 K