(Kiel) Heute, am 13.11.2020, wur­den die offiziellen Zahlen bei den Insol­ven­zen für den Monat August 2020 veröffentlicht.

Im Ver­gle­ich zum August 2019 gab es im August 2020 35,4 % weniger Unternehmensin­sol­ven­zen, so der Mannheimer Recht­san­walt und Fachan­walt für Insol­ven­zrecht Rain­er – Man­fred Althaus von der DASV Deutsche Anwalts- und Steuer­ber­ater­vere­ini­gung für die mit­tel­ständis­che Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel.

Bei den Ver­brauch­ern ist das noch viel deut­lich­er: Hier sank die Zahl im August 2020 im Ver­gle­ich zum Vor­jahres­monat um 60,2 %!

Bei den Ver­braucherin­sol­ven­zen ist sich­er Grund für diesen erhe­blichen Rück­gang die geplante Geset­zesän­derung. Die Schuld­be­freiung soll kün­ftig schon nach drei anstelle wie bish­er nach fünf bzw. sechs Jahren erteilt wer­den kön­nen. Das Gesetz ist seit langem angekündigt, aber bis­lang noch nicht ver­ab­schiedet wor­den. Wie gestern berichtet, soll es nun weit­er vor­ange­bracht wer­den. Möglicher­weise wird es noch Ende des Jahres verabschiedet.

Recht­san­walt Althaus emp­fahl den Fort­gang zu beacht­en und in allen Zweifels­fra­gen auf jeden Fall Recht­srat einzu­holen, wobei er in diesem Zusam­men­hang u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuer­ber­ater­vere­ini­gung für die mit­tel­ständis­che Wirtschaft e. V. – www.mittelstands-anwaelte.de  — verwies.

Für Rück­fra­gen ste­ht Ihnen zur Verfügung:

Rain­er-Man­fred Althaus, Rechtsanwalt
Fachan­walt für Insol­ven­zrecht / Immo­bilien­fach­wirt (IHK)

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